Bremsleitungen und Zubehör werden nach den Richtlinien gemäss ASA in Verkehr gebracht. Die rechtlichen Vorschriften sind klar definiert. Der Inhalt der Richtlinien ist seit 2012 unverändert.
Zwecks Zulassung Ihres Fahrzeuges wird für bestimmte Produkte (v.a. Stahlflex mit ABS) von der Motorfahrzeugkontrolle das FAKT-Zertifikat eines kraftfahrtechnischen Prüf- und Ingenieurinstituts verlangt.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter den nachfolgenden Hyperlinks.
→ ASA-Richtlinien: Abändern und Umbauen von Motorwagen
→ Lieferfristen, Preise und MFK
→ Qualitätsfragen